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Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Februar 2004
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Klienten-Info
Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben.
Bild: © Superingo – Fotolia
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© Mag. Andreas Wimmer Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
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