Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Abschlusstakt bei der laufenden Buchhaltung. Es wird auf Basis der erfassten Belege in der laufenden Buchhaltung die einzelnen Konten nochmals kontrolliert und eventuelle Fehlbuchungen beseitigt. Nach Beendigung der Abschlussvarianten wird aus dem Jahresabschluss die Steuererklärung erstellt.

Unsere Leistungen im Detail

Zur Erstellung des Jahresabschlusses gehört unter anderem auch die Erstellung des Anlageverzeichnisses. Das „AVZ“ ist Grundlage für die Geltendmachung der Abschreibung. Weiters müssen alle Zu- und Abgänge im Anlagevermögen erfasst werden.

Eine letztmalige Würdigung der erfassten Belege erfolgt bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Weiters werden bei der Kontendurchsicht erforderliche Abgrenzungen durchgeführt, damit eine periodengerechte Erfassung der Belege gewährleistet ist.

Für natürliche Personen sowie Personengesellschaften besteht die Möglichkeit der Geltendmachung des Gewinnfreibetrages. Dazu wird die maximale Geltendmachung des Gewinnfreibetrages überprüft.

Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir auch die Erstellung des Firmenbuchexemplares. Dieses ist 9 Monate nach Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen. Gleichzeitig wird bei der Erstellung des Firmenbuchexemplares überprüft, ob ein Reorganisationstatbestand vorliegt und der Geschäftsführer eine Stellungnahme abgeben muss.

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