Steuererklärung

Nach Erstellung des Jahresabschlusses werden die Ergebnisse in die Steuererklärung eingetragen und anschließend an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Unsere Leistungen im Detail

Die Steuererklärungen werden fristgerecht beim Finanzamt eingereicht. Dazu gibt es zahlreiche Fristen, die eingehalten werden müssen. Wir sorgen für eine fristgerechte Einreichung beim zuständigen Finanzamt. Sollte eine fristgerechte Einreichung nicht gewährleistet sein, kann das Rechtsmittel der Fristverlängerung ergriffen werden.

Wurde der Steuerbescheid abweichend der eingereichten Steuererklärung erstellt, so kann das ordentliche Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde ergriffen werden. Frist für eine Bescheidbeschwerde ist im Regelfall 1 Monat ab Ausstellungsdatum des Bescheides.

Sollte die Nachzahlung der Veranlagung nicht zur Gänze innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen werden können, besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung für die Begleichung der Abgabenschuld zu beantragen.

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